Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma TEMTEX, Hufstraße 80, D-47166 Duisburg
Inhaber Cengiz Temel
nachstehend “TEMTEX” genannt
– nur für den kaufmännischen Geschäftsverkehr –

Artikel 1: Geltung

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage und Bestandteil aller – auch zukünftiger – von oder mit uns angebahnter, geschlossener und abgewickelter Liefergeschäfte sowie hiermit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte und sonstigen Leistungen. Abweichenden Bestimmungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Die Bedingungen gelten nicht im Verhältnis zu Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

Artikel 2: Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
    Die Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von TEMTEX in gesch.ftsüblicher Form – auch tillschweigend nach § 151 BGB unter Verzicht auf Ausdrücklichkeit bestätigt wird. Lieferung und Rechnung gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
  2. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tage der Lieferung gültigen Listenpreis (Tagespreis) berechnet.
  3. Alle Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer.

Artikel 3: Toleranzen

Modelle, Muster und Abbildungen beinhalten keine zugesicherten Eigenschaften oder Beschaffenheitsgarantien, sondern dienen der Produktbeschreibung und sind nur annähernd maßgebend. Handelsübliche Abweichungen oder Änderungen sind zulässig, soweit sie die Nutzbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

Artikel 4: Lieferung, Versand, Gefahrübergang

  1. Lieferfristen und –termine gelten stets nur als annähernd vereinbart.
    Sie gelten als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist zum Versand gebracht oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
  2. Teillieferungen sind zulässig; jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.
  3. Die Haftung für Schäden aufgrund etwaiger Lieferfristüberschreitungen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder für Körperschäden zwingend gehaftet wird.
  4. Der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers. Die Versandart und die Verpackung steht im Ermessen der TEMTEX.
    Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur oder sonstige im Rahmen des Versands zuständige Dritte über. Dies gilt auch für Teillieferungen.
  5. TEMTEX liefert ab Lager in Duisburg, falls die Lieferung frei Bestimmungsort nicht ausdrücklich vereinbart ist.
  6. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt sofort auf Schäden und Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel, Falsch- oder Minderlieferungen sind gegenüber TEMTEX spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware nach § 377 HGB zu rügen, da anderenfalls die Ware als genehmigt gilt.
  7. Transportschäden und offene Mängel muss der Käufer sofort bei dem zuständigen Transportunternehmen, der TEMTEX und der gegebenenfalls von TEMTEX hierzu bestimmten Stelle melden. Nur dadurch können Regressansprüche gegen den Schadenstifter gewahrt werden.
  8. TEMTEX nimmt Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; der Käufer hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

Artikel 5: Rücksendungen

  1. Rücksendungen von Waren, die wir im Rahmen einer Kulanzregelung zurücknehmen, erfolgen nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Genehmigung durch TEMTEX.
  2. Unfreie, nicht autorisierte Sendungen werden von TEMTEX nicht angenommen. Die Entgegennahme unverlangt zurückgelieferter Ware erfolgt zunächst vorläufig und bestätigt keinen Rücktritt vom Vertrag.
    Bei endgültiger Entgegennahme von Rücksendungen, die vom Kunden zu vertreten sind, behält sich TEMTEX die Berechnung einer Bearbeitungs- und Wiedereinlagerungsgebühr von 15 % des Nettowarenwertes vor. Das Frachtrisiko für die Rücksendung trägt der Kunde.
  3. Tritt der Kunde mit Genehmigung von TEMTEX, ohne hierauf einen Rechtsanspruch zu haben, vor dem vereinbarten Lieferungstermin von dem erteilten Auftrag zurück, ist TEMTEX berechtigt, dem Kunden den Nichterfüllungsschaden pauschal mit 15 % vom Nettowarenwert zu berechnen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, im Einzelfalle einen geringeren Schaden nachzuweisen.
  4. Unbeschadet sonstiger Rechte wird eine Warengutschrift für zurückgenommene Ware erteilt. Diese Gutschrift kann nur durch einen Warenbezug ausgeglichen werden. Barerstattungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen Bestimmung durch TEMTEX ausgeschlossen.

Artikel 6: Zahlungen

  1. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren oder bei Vorauszahlung gewährt TEMTEX 3 % Skonto vom Rechnungsbetrag, bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen 2 % Skonto. Ansonsten hat die Zahlung binnen 30 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu erfolgen.
    Entscheidend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei TEMTEX, d. h. Gutschrift auf dem Konto der von TEMTEX bestimmten Zahlstelle.
    TEMTEX behält sich in jedem Falle die Lieferung gegen Vorkasse und Nachnahme vor, insbesondere, wenn sich berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers ergeben.
  2. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Abnehmers ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  3. Zahlungen seitens der Kunden (u. a. auch Nachnahmen) werden stets gegen die ältesten ausstehenden Forderungen verrechnet. Bei Zahlungsverzug werden alle offenen Rechnungen sofort fällig.

Artikel 7: Gewährleistung/Garantie

  1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit TEMTEX über die vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinaus Garantien einräumt, werden diese inhaltlich bestimmt nach den zum Kaufdatum geltenden Garantierichtlinien.
    Auf Verlangen der Firma TEMTEX ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei zurückzusenden.
  2. Soweit ein von TEMTEX zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, kann TEMTEX die betroffenen Teile nach Wahl von TEMTEX zweimal unentgeltlich nachbessern oder neu liefern (Nacherfüllung). Voraussetzung ist, dass die Ursache für den Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Das Recht des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass TEMTEX aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im Rahmen der Mängelbeseitigung entstandene, angemessene und notwendige Aufwendungen des Käufers trägt TEMTEX, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.
    Weitergehende Ansprüche des Kunden gegen TEMTEX wegen Sachmängeln sind vorbehaltlich der Regelung nach Artikel 8 dieser Bedingungen ausgeschlossen.
  3. Ansprüche wegen Mängelhaftung verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, soweit die gesetzlichen Regelungen der § 479 Abs. 1 BGB längere Verjährungsfristen vorsehen.
  4. TEMTEX übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage, Änderung oder Instandsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung oder Austauschwerkstoffe entstanden sind.
  5. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat und wenn der Käufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zur Ausübung von Gewährleistungsrechten gegenüber dem Endabnehmer verpflichtet war, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

Artikel 8: Haftung

  1. Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wegen der Verletzung einer Garantie nach § 444 BGB, wegen zu vertretenden Unvermögen oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. TEMTEX haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertrags typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wenn wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit gehaftet wird.
  2. Soweit die Haftung TEMTEX´s ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  3. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die bei dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter Behandlung, überm..iger Beanspruchung, entstehen und nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.

Artikel 9: Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware steht unter Eigentumsvorbehalt von TEMTEX bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller ausstehenden oder zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Bei Zahlung im Scheck-/Wechselverfahren bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen bis zur endgültigen Gutschrift des Zahlungsbetrages bei TEMTEX.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäfts betriebes zu verkaufen, sofern er seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, anderenfalls ist TEMTEX nach vorheriger Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und diese zu verwerten.
    Eine solche Rücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag.
    Bei Weiterverkauf tritt der Käufer an die Firma TEMTEX alle seine gegenüber seinen Kunden aus dem Weiterverkauf erwachsenden Forderungen ab. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen einzuziehen; jedoch ist TEMTEX bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, vom Käufer die Mitteilung dieser Forderungen sowie die Namen seiner Kunden zu verlangen. Sodann ist TEMTEX berechtigt, die Abtretung der Forderungen den Kunden des Käufers mitzuteilen und diese Forderungen selbst einzuziehen.
  3. TEMTEX verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten insoweit freizugeben, als diese die zu sichernden Forderungen um 10 % oder mehr übersteigen. Für die Bewertung ist der Einkaufswert maßgebend. Die Befugnisse des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit dem Widerruf durch TEMTEX, infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
    Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderung sind unzulässig.
    Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für TEMTEX unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl, Wasser etc. im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entsch.digungsansprüche, die ihm aus Schäden der o. g. Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an TEMTEX in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab.
    TEMTEX nimmt die Abtretung an.

Artikel 10: Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlussbestimmungen

  1. Die Rechtsbeziehungen zwischen TEMTEX und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen TEMTEX und dem Abnehmer ist nach Wahl von TEMTEX Duisburg oder der Sitz des Abnehmers.
  3. Die Rechtsbeziehung zwischen TEMTEX und dem Käufer unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der vereinten Nationen zu Verträgen über den internationalen Warenkauf (CISG) gilt nicht.
  4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Teils bzw. der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen bzw. des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt die rechtliche Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Menü